Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Pegelstände auf der Örtze - Bitte vergewissern Sie sich immer noch einmal vor Ort, vor Antritt Ihrer Fahrt.

Status
rot- verboten
grün - erlaubt
Einstiegsstelle
Müden (Örtze)
Baven
Hermannsburg
Oldendorf
Eversen
Wolthausen
Stedden Örtzebrücke

Stand: 06. Juni 2025

Müden (Örtze) 5 cm, rot

Baven 19 cm, grün 

Hermannsburg  16 cm, grün 

Oldendorf 8 cm, grün 

Eversen 1 cm, rot 

Wolthausen  15 cm, grün

Stedden  5 cm, grün 

Die cm Angaben beziehen sich auf die Abweichungen zur Pegelmarke (Höhe des Wasserspiegels über dem Pegelpunkt). Der kann direkt an der Messlatte abgemessen werden.

Achtung: 

Die Holzbrücke in Müden/Örtze vor der Wassertretstelle ist durch die Gemeinde wegen Baufälligkeit abgerissen worden. Ein Ersatzneubau verzögert sich auf unbestimmte Zeit.

Boote müssen jetzt an der Tourist-Information langgetragen werden, um zum Einstieg Bootsanleger zu gelangen. 

Ab August 2025 kann es im Abschnitt Eversen bis Wolthausen zu temporären Sperrungen durch den Rückbau der Brücke in Feuerschützenbostel kommen. Ein Befahren der Örtze bachabwärts ab Eversen bis Wolthausen ist dann nicht zulässig! Sobald der genaue Zeitplan für die Rückbauarbeiten bekannt ist und die Durchfahrt für Boote verboten ist, werden Sie hier genauer informiert. 

Liebe Kanufahrer,

wir bemühen uns sehr darum, die Pegelstände der aufgelisteten Ein- und Ausstiegsorte auf unserer Internetseite so genau wie möglich dem aktuellen Stand der einzelnen Pegelstandorte anzupassen. Da wir dies aber nicht immer zu 100 % garantieren können, sind unsere Angaben ohne Gewähr. Bitte vergewissern Sie sich immer noch einmal vor Ort, vor Antritt Ihrer Fahrt. 

Am 18.03.2005 ist die Verordnung des Landkreises zum Schutz von Heidebächen und die damit verbundene Messung des Wasserpegels der Örtze, der Lachte und der Aschau in Kraft getreten. Seitdem finden Sie an den Ein- und Ausstiegsstellen dieser Heidebäche sogenannte Pegelstandsanzeiger mit einer Rot-Grün-Markierung, welche dem Referenzpegel entsprechen.

Liegt der Wasserpegel im grünen Bereich des Pegelmessers, so steht Ihrer Tour nichts im Wege. Falls der Pegelstand lediglich den roten Bereich erreicht hat, handelt es sich um Niedrigwasser und das Wasserwandern ist nicht erlaubt.

Das Fahren mit dem Kanu auf den Heidebächen im Landkreis Celle ist in der Zeit zwischen dem 16. Mai und dem 14. Oktober jeden Jahres jeweils von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit Kanus, Canadier oder Kajaks eingeschränkt erlaubt. Genutzt werden dürfen demnach jeweils Bach abwärts ausschließlich die Örtze ab der Mühle in Müden, die Lachte ab der Brücke Kreisstraße 42 bei Jarnsen und die Aschau ab der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Südheide“ an der Parkfläche Schützenplatz.

Download Befahrensregel

Ausschließlich Mitglieder des deutschen Kanuverbandes (DKV) dürfen die Örtze ganzjährig unter Berücksichtigung der sonstigen Vorschriften der Verordnung des Landkreises Celle zum Schutz der Heidebäche befahren (Ausweis mitführen).

Sehnsucht NATUR

Kartenausschnitt Örtze